Gute Nachrichten für Gzuz! Wie wir berichteten, hatte der Rapper vor Kurzem eine vorzeitige Haftentlassung beantragt. Mit Erfolg, wie sich nun herausstellt.
Gzuz: Antrag auf vorzeitige Haftentlassung genehmigt
Die Strafvollstreckungskammer des Hamburger Landgerichts hat am Freitag zugunsten von Gzuz entschieden. Haben Häftlinge mindestens zwei Drittel ihrer Strafe abgesessen, können sie beantragen, dass die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Genau das tat Gzuz in der vergangenen Woche auch – jetzt wurde sein Antrag genehmigt.
Das bedeutet: Am 13. September wird das 187 Strassenbande-Mitglied das Gefängnis endgültig verlassen können. Dann beginnt für ihn eine dreijährige Bewährungsstrafe. Danach ist er vollständig straffrei. Zumindest, solange er sich in der Zeit nichts mehr zuschulden kommen lässt. Dann könnte die Bewährung nämlich widerrufen werden und er müsste gegebenenfalls wieder hinter Gittern.
Weshalb Gzuz verurteilt wurde
Der 187-Rapper verbüßt seine Haftstrafe bereits seit dem 13. Januar dieses Jahres. Verurteilt wurde er jedoch schon im letzten Jahr. Unter anderem, weil er auf der Reeperbahn einer jungen Frau ins Gesicht geschlagen haben soll, die ihn um ein Foto gebeten hatte. Auch Verstöße gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz haben zu dem finalen Urteil geführt. Neben der Haft musste er auch eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 414.000 Euro abbezahlen.
Seit Juni befindet sich Gzuz im offenen Vollzug. Tagsüber darf er das Gefängnis also verlassen, solange er abends wieder zurückkehrt.
Das erklärt auch, wieso Gzuz trotz Haftstrafe vor einigen Wochen ein neues Musikvideo releasen konnte: