Das Cannabis-Gesetz wurde unterschrieben
Zwei Hände die sich einen Joint reichen (Symbolbild)

Das "Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften" - auch als "CanG" oder "Cannabis-Gesetz" abgekürzt - ist heute offiziell unterschrieben worden. Zuletzt hatte die CDU noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gefordert, seine Unterschrift unter dem Gesetz zu verweigern. Der Legalisierung von Cannabis zum 01. April steht nun nichts mehr im Weg.

CanG: Manuela Schwesig unterschreibt statt Bundespräsident

Tatsächlich hat aber nicht Frank-Walter Steinmeier das CanG unterschrieben, sondern Manuela Schwesig. Die SPD-Politikerin ist nämlich neben ihrem Amt als Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch das Oberhaupt der Länderkammer. Und da sich der Bundespräsident derzeit im Urlaub befindet, hat Frau Schwesig das Gesetz heute in Vertretung unterschrieben. Eine Prüfung habe ergeben, dass dem Gesetz "keine verfassungsrechtlichen Bedenken einer Ausfertigung entgegenstehen", heißt es seitens des Bundespräsidialamts.

Hoffnungen oder Bedenken (je nachdem wie man zu der Legalisierung steht), dass das Gesetz nicht unterschrieben würde, galten ohnehin als relativ unbegründet. Zwar kann in Deutschland kein Gesetz ohne Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft treten, dass dieser seine Unterschrift verweigert, ist jedoch äußerst ungewöhnlich. In der Geschichte der Bundesrepublik ist das bislang insgesamt nur acht Mal vorgekommen.

Wer sich das gesamte, 50-seitige Gesetz durchlesen will, kann das über das Bundesgesetzblatt tun.

Das bedeutet, Kiffen ist ab dem kommenden Montag in Deutschland legal. Bis zu 25 Gramm Cannabis dürfen volljährige Bürger ab dann mit sich führen. Zu Hause darf man sogar bis zu 50 Gramm lagern sowie drei Pflanzen anbauen. Die geplanten Cannabis-Clubs - oder auch Anbauvereinigungen genannt - dürfen erst ab dem 01. Juli an den Start gehen.

Alles Weitere zur Legalisierung von Cannabis findet ihr hier:

Kategorie

Groove Attack by Hiphop.de