Bushido: "Shindy war nie bei ersguterjunge unter Vertrag"
Shindy & Bushido

Bushido bringt ein wenig Licht in das Vertragskonstrukt rund um Shindys Zeit im EGJ-Lager. Im "Backstage"-Podcast mit Peter Rossberg thematisiert der 44-Jährige, wie Shindy in das Camp eingegliedert worden sei. Ein Vertrag mit ersguterjunge hätte demnach nie bestanden.

Bushido erzählt von Shindys Deal mit Schweizer Firma

Seit 2013 befindet sich Shindy laut eigener Aussage in "mehr als fragwürdigen Vertragsverhältnissen". Details dazu lieferte der Deutschrapstar bisher nicht wirklich. Die dritte Folge einer Interview-Reihe mit Jan Wehn, die auch in diese Bereiche vordringen sollte, wurde nie veröffentlicht.

Gegenüber Peter Rossberg schildert Bushido nun, dass Shindy zu EGJ-Zeiten keinen Vertrag mit Bushidos Label, sondern mit einer Schweizer Firma eingegangen sei: Die AMF Artist Management Finance Company GmbH.

Diese sei von einem "guten Freund von Arafat Abou-Chaker" gegründet worden. Die Firma habe einst Bushido selbst in der Funktion eines Managers unter Vertrag genommen. Nach einem Jahr habe er jedoch erkannt, dass dieser Deal "Bullshit" sei  – inklusive Kündigung des Vertrags. Anschließend habe Shindy dort einen Vertrag unterzeichnet.

"Shindy war nie bei ersguterjunge unter Vertrag. Shindy war von Anfang an an einen Vertrag mit einer Schweizer Firma gebunden."

Dieser Weg sei aus Bushidos Sicht gewählt worden, um Shindys Einnahmen mit einem niedrigeren Steuersatz "an eine gewisse Person zu verteilen".

Bushido selbst habe 15 Prozent dieses Geldes erhalten. Dabei soll er nach eigenen Angaben nicht von niedrigeren Steuersätzen profitieren haben. Insgesamt "über zwei Millionen Euro" will Bushido letztlich nach deutschem Recht versteuert haben.

Davon ausgehend hätte die Schweizer Firma nach dem Bruch von Arafat Abou-Chaker und Bushido einen "jahrelangen Rechtsstreit" losgetreten. Ziel sei es gewesen, die über zwei Millionen Euro einzuklagen. Die AMF, die nach einem Konkursverfahren 2016 erneut auf der Bildfläche erschien, habe für Bushido den Status einer "Briefkastenfirma". In dem dazugehörigen Zivilprozess habe auch Arafat Abou-Chaker als Zeuge ausgesagt. Das Verfahren sei medial "nirgendwo aufgetaucht". Mit der Klage habe die Firma keinen Erfolg gehabt – das gelte ebenso für die Berufung. Außerdem sei eine weitere Zivilklage der AMF kürzlich zurückgenommen worden.

Juristisch scheint es bei Bushido aktuell nicht so schlecht zu laufen. Um die zwei Millionen Euro wurden ihm jüngst bereits in einem anderen Verfahren gegen Arafat Abou-Chaker zugesprochen. Der ehemalige Weggefährte hat jedoch bereits angekündigt, dass dies nicht das Ende der juristischen Auseinandersetzung sein dürfte.

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