Bushido-Arafat-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder "vollumfänglich Revision" eingelegt. Das berichtet unter anderem der Journalist Stefan Doblinger auf Twitter/X. Lediglich der Urteilsspruch gegen Nasser Abou-Chaker ist nicht von der Revision betroffen.

Bushido vs. Arafat Abou-Chaker: Staatsanwaltschaft will Urteil prüfen

Für die Berliner Staatsanwaltschaft ist der Prozessausgang offensichtlich wenig zufriedenstellend. Dem geforderten Strafmaß ist das Gericht nicht gefolgt. Statt über vier Jahre Gefängnis bekam Arafat Abou-Chaker eine Geldstrafe in Höhe von 81.000 Euro aufgebrummt.

Die Staatsanwaltschaft habe nun "zum Zwecke der Nachprüfung" Revision eingelegt, wie aus einer dpa-Anfrage hervorgeht. Bis diese Prüfung stattgefunden hat, dürfte noch einige Zeit ins Land gehen. So muss erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen. Allein die Ausfertigung kann schon Monate dauern. Steht das Ganze zur Verfügung, soll "auf Rechtsfehler geprüft" werden, wie es heißt. Bei einer erfolgreichen Revision wird das Urteil ganz oder teilweise aufgehoben – was eine erneute Verhandlung zur Folge hätte.

Nach einem gut dreieinhalb Jahre langen Verfahren sind Arafat Abou-Chaker und seine Brüder kürzlich von allen Hauptanklagepunkten freigesprochen worden. Dem früheren Geschäftspartner von Bushido steht durch seinen zweiwöchigen Aufenthalt in Untersuchungshaft sogar eine Haftentschädigung zu. Der Deutschrapstar, der in dem Prozess als Nebenkläger und Zeuge aufgetreten ist, konnte das Gericht nicht zweifelsfrei von seiner Version der Geschehnisse überzeugen. Die Anklage basierte größtenteils auf seinen Aussagen. Unter anderem wurde Arafat Abou-Chaker räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährliche Körperverletzung und schwere Untreue vorgeworfen.

Bushido hat sich kürzlich in seinem Podcast ausgiebig zu dem Urteil geäußert.

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