Wegen Arafat-Stream: Berliner Polizist bekommt Social Media-Verbot

Weil ein Berliner Polizist im vergangenen Jahr zusammen mit Arafat Abou-Chaker auf TikTok streamte, wurde ihm von seiner Behördenleitung verboten, auf TikTok oder YouTube stattzufinden. Dagegen klagte der Polizist, jetzt kam es zu einer gerichtlichen Entscheidung.

"Officer Denny" darf nicht mehr auf TikTok und YouTube streamen

Das Verwaltungsgericht Berlin gab jetzt der Polizeibehörde recht. Begründen tut sie das damit, dass der Polizist mit dem Streamen und Auftreten in anderen Videos seine dienstlichen Pflichten verletzt habe. Private Kontakte zur Szene widersprächen den Treuepflichten eines Polizisten. Sein Gespräch mit Arafat Abou-Chaker lege "ein nicht zu akzeptierendes Näheverhältnis zum Clan-Milieu" dar. Der Beamte hat inzwischen Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt.

Der Polizeibeamte streamte Anfang vergangenen Jahres unter anderem mit Arafat Abou-Chaker. In dem gemeinsamen TikTok-Livestream wunderte sich Arafat darüber, dass der Beamte überhaupt mit ihm streamen darf. Der Polizist, der sich online "Officer Denny" nennt, erklärte, dass er ja nicht im Dienst sei und auf TikTok als Privatperson auftritt. Die beiden duzten sich und sprachen unter anderem über Ermittlungen, Bushido und dessen Amazon-Doku. Außerdem war er auch im Gespräch in einem Livestream mit Fler zu sehen:

Die Folge: Mitte 2022 untersagte ihm seine Behörde alle Social Media-Beiträge, die einen Bezug zur Polizei haben und forderte ihn auf, seine Beiträge zu löschen.

Die Gewerkschaft der Polizei findet die gerichtliche Entscheidung zufriedenstellend. Laut ihnen sei die Thematik der sogenannten InstaCops lange sehr "stiefmütterlich" behandelt worden. Gegenüber der B.Z. sagte ein Sprecher der GdP, das Urteil würde die "Problematik der privaten Präsenz von Polizisten mit dienstlichem Bezug im Social Media auf den Punkt" bringen.

Was die GdP von der strafrechtlichen Relevanz von Rap-Texten hält, könnt ihr hier lesen:

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