Vorläufige Indizierung von Shindys "NWA" durch BPjM / "NWA 2.0" angekündigt
Wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien , kurz BPjM , auf ihrer Homepage bekannt gibt, soll Shindy s Album NWA vorläufig indiziert werden. " Die Bekanntgabe der Indizierungsentscheidung im Bundesanzeiger wird am 22.07.2013 erfolgen " heißt es im weiteren Verlauf. Auch den Grund für die vorläufige Indizierung nannte die BPjM : " Das Gremium stufte Inhalte der CD als jugendgefährdend ein, weil sie verrohend wirken, zu Gewalttätigkeiten anreizen und Frauen und Homosexuelle diskriminieren. Den Jugendschutzbelangen war nach Abwägung mit der Kunstfreiheit der Vorrang einzuräumen. Indizierungsrelevant war unter anderem der Inhalt des Liedes " Stress ohne Grund " von " Shindy ", feat. " Bushido ". " Diese Entscheidung wird für NWA weitreichende Auswirkungen haben, da sie nun nur noch unter besonderen Voraussetzungen verkauft werden darf: " Mit der Veröffentlichung der Indizierung im Bundesanzeiger unterliegt die Musik-CD den weitreichenden Verbreitungs- und Werbebeschränkungen des Jugendschutzgesetzes. Insbesondere darf sie nur in gesonderten Ladengeschäften oder nur "unter dem Ladentisch" an Erwachsene verkauft, nicht mehr in der Öffentlichkeit beworben und nicht im Wege des Versandhandels vertrieben werden. " Shindy selbst reagierte auf die drohende Indizierung zuvor auf Twitter gelassen mit einem Cover, das NWA 2.0 ankündigt:
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