Urteil im Bushido-Prozess: Arafat von Hauptvorwürfen freigesprochen

Nach über 100 (!) Verhandlungstagen ist in dem Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder tatsächlich ein Urteil gefallen. Ersten Medienberichten zufolge wurde Arafat von den Hauptvorwürfen freigesprochen. Bushido war in dem Verfahren bekanntlich als Nebenkläger und Zeuge aufgetreten.

Bushido-Prozess: Arafat Abou-Chaker wird lediglich zu Geldstrafe verurteilt 

Das Landgericht Berlin sieht es nicht als erwiesen an, dass Bushido von Arafat Abou-Chaker zur Zahlung hoher Millionenbeträge erpresst wurde. Einer Haftstrafe kann der 47-Jährige damit also aus dem Weg gehen. Aber: Wegen insgesamt 13 Fällen von unerlaubten Tonbandaufnahmen muss Arafat eine Geldstrafe in Höhe von 81.000 Euro begleichen – das sind 90 Tagessätze à 900 Euro. In allen anderen Punkten wird er freigesprochen. Arafat hatte zuletzt bereits eingeräumt, Gespräche mit Bushido heimlich und damit unrechtmäßig aufgezeichnet zu haben.

Warum hat Bushido dann aber all die Vorwürfe erhoben, wenn sie anscheinend nicht nachweisbar sind? "Vielleicht hat er gehofft, sich schneller lösen zu können oder eine bessere Ausgangslage in Zivilauseinandersetzungen zu haben“, so zitiert die BILD den Richter Martin Mrosk. Auffällig sei dabei gewesen: "Teilweise hat er wortgleich ausgesagt wie in seiner Dokumentation".

Auch die drei Brüder von Arafat, die in dem Prozess mitangeklagt waren, wurden von Bushidos Vorwürfen freigesprochen. Nach dpa-Informationen erhielten Arafat und einer der Brüder sogar eine Haftentschädigung, weil sie im Zuge des Prozesses für eine kurze Zeit in Untersuchungshaft saßen.

Bushido selbst ist zur Urteilsverkündung im Übrigen nicht erschienen.

Bushido vs. Arafat: Ein Rückblick auf den jahrelangen Prozess

Seit Mitte August 2020 lief das Verfahren gegen Bushidos ehemaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker und seine drei Brüder Yasser, Nasser und Rommel. Darin sollte unter anderem die Frage geklärt werden, ob Bushido seiner Freiheit beraubt und mit einer halbvollen Wasserflasche attackiert worden ist. Darüber hinaus ging es noch um Vorwürfe der Beleidigung, der versuchten räuberischen Erpressung, Nötigung sowie schwere Untreue.

Im Vorfeld hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung naturgemäß ganz unterschiedliche Auffassungen zum möglichen Ausgang des Prozesses. So forderte die Staatsanwaltschaft zunächst vier Jahre und vier Monate Haft für Arafat Abou-Chaker. Kurze Zeit später wurde die angepeilte Strafdauer auf vier Jahre, drei Monate und eine Woche reduziert. Bushidos Aussagen wurden dabei als "glaubhaft" bewertet, obwohl ein während des Prozesses aufgetauchter Audiomitschnitt Zweifel an der Darstellung des EGJ-Gründers zulässt.

Der Anwalt aufseiten von Arafat Abou-Chaker ließ in seinem Plädoyer verlauten, dass sein Mandant in nahezu allen Punkten freigesprochen werden müsse. Er kritisierte dabei, dass sich die Staatsanwaltschaft zu sehr auf die Version des Ehepaares Ferchichi stütze. Lediglich für das unrechtmäßige Aufnehmen von Gesprächen hat Hansgeorg Birkhoff eine "sach- und anlassgerechte Strafe" für angemessen gehalten.

Schon 2022 deutete der Richter in einem Zwischenfazit auf einen Freispruch von Arafat Abou-Chaker hin:

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