Immer absurder: Im Bushido-Prozess geht es jetzt um "Kurvenkörper" & "Macho-Allüren"

Vor dem Landgericht Berlin läuft weiterhin das große Verfahren gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder. Bushido, der in dem Mammut-Prozess als Zeuge und Nebenkläger auftritt, musste kürzlich nicht live vor Ort miterleben, wie sich die Verteidigung triumphierend zeigte. Für den Erfolgsmoment wurde anscheinend Gossip aus dem Jahr 2011 zitiert. Am Verhandlungstag davor war ein weiterer Audio-Mitschnitt vorgelegt worden. Watson schaute jeweils im Gericht vorbei.

Prozess gegen Arafat Abou-Chaker: Bushido muss wohl erneut aussagen

Prozesstag 107: Hier soll ein Gespräch zwischen Bushido, Arafat Abou-Chaker und Anna-Maria Ferchichi abgespielt worden sein. Dieses wird auf den 1. Februar 2018 datiert. In einem italienischen Restaurant sei es überwiegend um das Finanzielle gegangen: Anteile von Alben, Einnahmen von Touren, Millionen von Euro.

Dabei habe Arafat Abou-Chaker gegenüber Bushidos Frau einen härteren Ton angeschlagen. "Ich rede nicht mit dir, ich rede mit deinem Mann", zitiert Watson aus der abgespielten Aufnahme. Bushido sei in dem "überwiegend" als "gemäßigt" wahrgenommenen Austausch auch hin und wieder als "Bushi" bezeichnet worden. Worauf die Verteidigung aber eigentlich hinaus will: Arafat Abou-Chaker fragt Watson zufolge bei Bushido direkt nach: "Habe ich dich jemals geschlagen?" Der EGJ-Gründer soll das verneint haben.

Da die Unterhaltung nach dem 18. Januar 2018 - der Tag, an dem Bushido laut eigener Aussage eingesperrt, bedroht und geschlagen worden sein soll - stattgefunden habe, würde dies die erhobenen Tatvorwürfe aushebeln, so die Verteidigung. Um darzulegen, dass die Aufnahme tatsächlich vom besagten Tag im Februar stammt, werden offenkundig ganz besondere Belege herangezogen.

Prozesstag 108: Gerade einmal 15 Minuten soll der Verhandlungstag in Anspruch genommen haben. Laut Watson liefern das Ok! Magazin und die B.Z. Inhalte, die zur Erheiterung beigetragen haben. So sei der vorsitzende Richter eingebunden worden. Er habe eine Passage vorgelesen, die das Kennenlernen von Bushido und seiner heutigen Frau beschreibt. Hier ein Auszug:

"Krass! Die erfahrene Spielerfrau stürmt zu ihm, drückt ihren Kurvenkörper an seinen Nadelstreifenanzug (!), nimmt ihn an die Hand und zieht ihn zur Bar. Die Macho-Allüren von Deutschlands härtestem Rapper schmelzen wie Schokolade in der heißesten Party-Nacht des Jahres. Anna-Maria Lagerblom (29) im Strafraum von Bushido (32) auf der 'Lambertz Monday Night' in Köln."

Warum das Ganze? Die besagten Artikel führen zum 1. Februar 2011. In dem Gespräch zwischen Arafat Abou-Chaker, Bushido und seiner Frau soll es an einer Stelle der Aufnahme heißen: "Weißt du, was heute vor sieben Jahren war?" Für die Verteidigung ein Hinweis auf das Kennenlernen der Eheleute Ferchichi und somit ein Beleg für die korrekte Datierung der eingereichten Tonaufnahme.

Bushido soll nach dpa-Informationen erneut in den Zeugenstand müssen – am 12. Januar 2024. Ein Urteil wird inzwischen für Ende Januar 2024 erwartet. Der Prozess startete im Sommer 2020.

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