Gzuz-Video auf dem Index: Die BPjM erklärt uns die Hintergründe

Das Gzuz-Video zu "Was hast du gedacht?" wurde jetzt indiziert. Dabei ist das Musikvideo schon vor zwei Jahren auf YouTube veröffentlicht worden. Warum das so lange gedauert hat und wie so eine Aufnahme auf dem Index überhaupt funktioniert, hat uns jetzt die BPjM erklärt. Die Menschen dort haben all unsere Fragen sehr bereitwillig sowie ausführlich beantwortet und sind generell stark an einem Dialog über ihre Arbeit sowie größtmöglicher Transparenz interessiert.

Die BPjM erklärt die konkreten Gründe für die Indizierung

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat das fragliche Gzuz-Video mit einer Entscheidung vom 4. März 2020 "in die Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen". Das bedeutet, dass in diesem Fall Grundrechte wie die Kunstfreiheit keinen Vorrang haben. Der Jugendschutz wirkt hier schwerer.

Jugendgefährdend sei das Video vor allem aus den folgenden Gründen, aus denen sich die Entscheidung des Gremiums ergeben hat, wie uns per Mail erklärt wurde:

  • - Der Inhalt des Videos diskriminiert Frauen,
  • - propagiert einen kriminellen Lebensstil,
  • - wirkt verrohend und
  • - reizt zu Gewalttaten an

Gewalt, Kriminalität und Diskriminierung im Battle- und Gangsta-Rap

Ein Beitrag von Daniel Hajok und Thomas Salzmann.

Schon Anfang 2018 haben wir bei einer Folge 7000Grad über das Video von Gzuz diskutiert. Dabei kam unter anderem die Frage auf, wie weit Gzuz sein hartes Straßenimage noch ausreizen kann (ab Minute 11:15):

Gzuz & 187, Xatar-Album floppt? Bitcoins, Drogen, Drake, Lil Pump uvm. - 7000Grad #1

Hiphop.de präsentiert die neue Show "7000Grad" mit Toxik & Aria, moderiert von Anita! Wir besprechen die aktuell heißesten Themen, diskutieren über verschied...

Wieso hat es so lange gedauert, bis das Video auf den Index kam?

Dass es rund zwei Jahre gedauert hat, bis das Gzuz-Video auf dem Index gelandet ist, kann verschiedene Ursachen haben, wie die BPjM erklärt. Unter anderem dauert es oft so lange, weil zunächst einmal jemand einen Antrag oder eine Anregung dazu stellen beziehungsweise abgeben muss. Dazu sind nur bestimmte Stellen berechtigt.

Die Gründe, wieso ein Indizierungsverfahren lange dauern kann, im Überblick:

  • - Die BPjM betreibt keine Marktbeobachtung und wird nicht von allein tätig
  • - Ein Indizierungsverfahren kann erst nach Veröffentlichung eines Mediums starten, sonst wäre es Zensur
  • - Es muss einen Antrag oder eine Anregung von berechtigter Stelle geben. Das sind "zusammengefasst alle Behörden, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sowie alle anerkannten Träger der freien Jugendhilf"
  • - Bei Medien im Internet müssen Stellungnahmen von der Kommission für Jugendmedienschutz eingeholt werden
  • - Last but not least müssen Verfahrensrechte aller Beteiligten gewährleistet und Fristen eingehalten werden

Gangsta-Rap -Wie soll man das verstehen?

Ein Beitrag von Michael Huber.

Wofür werden Medien generell indiziert & was ist mit Gras?

Wir haben uns gefragt, wieso es so viele Rapvideos gibt, in denen Unmengen von Weed zu sehen sind, die aber trotzdem nicht indiziert werden. Darauf antwortet die BPjM zunächst allgemein und dann im Detail.

Das Jugendschutzgesetz gibt vor, welche Inhalte "geeignet sein können, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu gefährden. :

"Dies sind unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassismus anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird."

Dazu hat die BPjM nach eigenen Angaben auch noch "weitere, nicht gesetzlich geregelte Fallgruppen der Jugendgefährdung entwickelt, welche von der Rechtsprechung - soweit sie hierzu Stellung genommen hat - bestätigt worden sind". Unter anderem gehören dazu:

  • - Diskriminierung von Menschengruppen
  • - Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus
  • - Verherrlichung von exzessivem Alkohol- und Drogenkonsum

Einzelfall-Entscheidungen: Generell sei immer von Fall zu Fall zu entscheiden, wie die BPjM schreibt. Im Allgemeinen bedeute ein "Verherrlichen oder Verharmlosen, dass mit einer überzeugt positiven Bewertung des zu verherrlichenden oder verharmlosenden Sachverhalts gleichzeitig eine gewisse Realitätsferne einhergeht, die sich z.B. in einem (bewussten oder unbeabsichtigten) Ausblenden von Fakten offenbart".

Interessant wirkt in diesem Zusammenhang, dass der Sido-Song "Endlich Wochenende" in diesem Bereich als eine Art Blaupause dient. Die Entscheidung zu der Indizierung des Songs sei in diesem Bereich mittlerweile "grundlegend".

Ansonsten scheint ebenfalls noch bemerkenswert, dass auch aktuell wohl immer noch Alben als Ganzes betrachtet werden, wenn es um eine Indizierung geht. Obwohl viele Künstler mittlerweile oft nur noch auf den Release einzelner Songs setzen.

BPjM indiziert Gzuz-Musikvideo nach über 2 Jahren

Von Michael Rubach am 27.02.2020 - 14:38 Gewalt gegenüber Frauen ist in den letzten Jahren mehr und mehr aus dem Privaten in die Öffentlichkeit gebracht worden. Die Initiative # unhatewomen setzt diesen Weg konsequent fort und knöpft sich die Inhalte von Rapmusik vor - auch Sprache ist schließlich eine Form Gewalt.

Kategorie

Groove Attack by Hiphop.de