Fat Comedy vor Gericht: Erneute Niederlage gegen Oliver Pocher

Nein, es war nicht die berüchtigte Ohrfeige in der Westfalenhalle, die in den letzten Monaten den Rechtsstreit zwischen Oliver Pocher und Fat Comedy dominiert hat. Viel mehr ging es um ein Video, das Fat Comedy im Anschluss auf Instagram hochgeladen hat. In diesem war zu sehen, wie ein größerer Affe einen kleineren Artgenossen schlägt. Und obwohl es hierbei eigentlich schon zu einer gerichtlichen Entscheidung gekommen war, ließ Fat Comedy nicht locker und zog vor das Oberlandesgericht Frankfurt. Erfolglos, wie sich nun herausstellt.

OLG Frankfurt: Fat Comedy darf Oliver Pocher nicht mehr "verbal attackieren"

Ein kurzer Rückblick: Bereits im Oktober letzten Jahres wurde es Fat Comedy mittels einer einstweiligen Verfügung untersagt, das besagte Affen-Video weiterzuverbreiten. Dieses sei schließlich als offensichtliche Anspielung auf die Ohrfeige gegen Pocher zu verstehen gewesen. Bei Missachtung drohte Fat Comedy eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Doch schon damals schien er mit dem Ausgang der Verhandlung nicht zufrieden zu sein. Seine Anwälte kündigten an:

"Wir gehen in die nächste Instanz."

Und so ist es auch geschehen: Fat Comedy ging mit seinen Anwälten gegen den Beschluss vor, schlussendlich landeten sie sogar vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt. Warum aber ist es ihm und seinem Rechtsbeistand so wichtig gewesen, sich weiterhin für die Verbreitung des Tier-Clips einzusetzen? "Selbst, wenn man es unlustig und geschmacklos findet: Hier geht es um den Schutz des Grundrechts der freien Meinungsäußerung", zitiert die BILD Fat Comedys Anwalt Dirk Giesen.

Nun dürfte die Causa Affen-Video jedoch endgültig zu den Akten gelegt werden, sollte Fat Comedy nicht Einspruch erheben. Durch den neuen Beschluss des OLG Frankfurt bleibt es ihm weiterhin untersagt, Oliver Pocher "verbal zu attackieren" – so die BILD. Das umfasst natürlich auch die Verbreitung diffamierender Videos. Die finale Entscheidung stützt sich hierbei nicht so sehr auf das von den Anwälten erhobene Argument der Meinungsfreiheit. Nein, Fat Comedy dürfe sich bei dem Posten eines solchen Affen-Videos einfach nicht auf sein "Recht zum Gegenschlag" berufen, da Pocher ihn zuvor nicht angegriffen habe. Zumindest nicht "ersichtlich".

Pochers Anwältin schien sich laut dem Springer-Blatt sehr zufrieden mit dem Urteil zu geben. Ihrer Meinung nach habe das Gericht klug entschieden, "nicht nur für unseren Mandanten, [sondern] auch im Sinne von Anstand und Menschlichkeit".

Oliver Pocher gegen Fat Comedy: Prozess vor Amtsgericht Dortmund steht noch aus

Der eigentliche Prozess wegen der Ohrfeige sollte schon Ende März am Amtsgericht Dortmund beginnen. Allerdings musste der Starttermin damals spontan verschoben werden. Seitens Pocher seien wohl noch relativ kurzfristig "Schriftsätze und prozessuale Anträge" eingereicht worden, die vom Gericht nicht rechtzeitig hätten geprüft werden können, berichteten die Ruhr Nachrichten. Ein neuer Termin wurde bisher noch nicht bekanntgegeben.

Bei der Klage dreht sich alles um den Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung. Bei entsprechender Verurteilung, schrieb die BILD im letzten Jahr, seien für Fat Comedy bis zu fünf Jahre Haft denkbar.

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