75.000 Dollar: Nicki Minaj geht gegen YouTuberin vor
Nicki Minaj

Nicki Minaj geht aktuell gegen die YouTuberin Marley Green vor, die die Rapperin letztes Jahr angeblich in einem Video als "K*ksnase" (Cokehead) bezeichnet haben soll. Außerdem wirft Nicki Minaj der Influencerin vor, ihren einjährigen Sohn beleidigt zu haben. 

Verleumdung: Nicki Minaj verlangt 75.000 Dollar Schadensersatz von Marley Green

Nicki Minaj versucht zurzeit ein Versäumnisurteil gegen die YouTuberin Marley Green, die auch unter ihrer Marke Nosey Heaux bekannt ist, zu erwirken. Hintergrund ist eine Klage, die Rapperin im Herbst letzten Jahres einreichte. So behauptet Nicki, dass Marley Green sie in einem nicht mehr verfügbaren Video als "K*ksnase", die "das ganze K*kain in ihre Nase schiebt" bezeichnet habe. Hierin sieht die Künstlerin eine Diffamierung ihrer Person. 

Nicki Minaj fordert deshalb Schadensersatz in Höhe von insgesamt 75.000 Dollar von der Influencerin. Da diese nicht auf ihre Klage geantwortet und damit versäumt hat, mitzuwirken, versucht die Rapperin nun, ein Versäumnisurteil zu erwirken. Ein solches hätte zur Folge, dass Marley Green verurteilt wird. Nickis Anwalt Judd Burstein erklärte im Antragspapier, dass sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit planen, Marley Green ihre Marke Nosey Heaux wegzunehmen, um so ihre Schulden zu tilgen.

Rechtsverfahren gegen Nickis Minajs Mann Kenneth Petty

Das Verfahren gegen Marley Green war nicht das Einzige, mit dem sich Nicki Minaj letztes Jahr auseinandersetzen musste. So wurde ihr Ehemann Kenneth Petty im Juli zu drei Jahren Bewährung, einer Geldstrafe sowie einem Hausarrest verurteilt. Grund dafür ist, dass der verurteilte Sexualstraftäter versäumte, seinen Status als Sexualstraftäter bei den US-Behörden zu melden. Er zog 2019 zu Nicki nach Kalifornien und war deshalb gesetzlich verpflichtet, seinen Status bei den Behörden eintragen zu lassen. 

Dieses System ist in den Vereinigten Staaten gängig, damit Regierungsbehörden die Aktivitäten der Täter nachverfolgen können, selbst wenn sie ihre eigentliche Strafe bereits verbüßt haben: 

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